Was ist eine Ablebensversicherung?
Der Hinterbliebenenschutz, der Ihren Angehörigen Sicherheit gibt.
Eine Ablebensversicherung (auch Risikolebensversicherung genannt) ist ein Muss für alle, die ihre Hinterbliebenen oder den Kredit absichern möchten, für den Fall der Fälle.
Verstirbt die versicherte Person, erhalten die Angehörigen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus dem Risikoschutz, so dass die finanzielle Existenz der Angehörigen gesichert ist. Mit unserer vielfach ausgezeichneten Ablebensversicherung können Sie Ihre Familie, Ihre Geschäftspartner oder den Bankkredit zu besonders günstigen Beiträgen absichern.
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Sicher und günstig
Hoher Schutz zu niedrigen Beiträgen. Die Hannoversche zeichnet sich durch eine besondere Kosteneffizienz aus. Die Kostenquoten liegen in allen Bereichen deutlich unter Marktdurchschnitt.
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Ausgezeichnet
Wiederholt Spitzen-Noten im Vergleichstest. Die Stornoquote gehört zu den niedrigsten im Markt und unterstreicht die exzellente Beratungsqualität.
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Volle Flexibilität
So individuell wie Sie: Anpassung des Schutzes an veränderte Lebensumstände, Kündigung monatlich zum Monatsende möglich.
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Drei Tarife für jeden Geldbeutel
Auswahl zwischen klassischem Schutz, dem Plus-Tarif mit vielen Extra-Vorteilen oder unserer neuen Exklusiv-Variante mit einzigartigen Leistungen.
Wann ist eine Ablebensversicherung sinnvoll?
Eine Ablebensversicherung lohnt sich, wenn Ihre Lieblingsmenschen, wie beispielsweise Ihr Partner oder Ihre Kinder, nach Ihrem Ableben finanzielle Unterstützung benötigen. Unverzichtbar ist eine Ablebensversicherung somit für Familien mit Kindern, Kreditnehmer und auch Selbstständige.
Auch Banken können einfordern, dass Sie einen hohen Kredit mit einer Ablebensversicherung absichern. Die Versicherung leistet im Todesfall der versicherten Person und bieten vollen Versicherungsschutz schon ab dem ersten gezahlten Beitrag.
Für die Berechnung des individuellen finanziellen Bedarfs sollten alle Faktoren bedacht werden, z.B. die Ausbildungskosten der Kinder oder aber laufende Kredite.
Unsere Tarife im Leistungsvergleich
Drei Tarife - für jeden Geldbeutel das Passende
Sie haben die Wahl zwischen unserem Basis-Schutz, dem Plus-Tarif mit vielen Zusatzleistungen oder unserer neuen Exklusiv-Variante mit vollumfänglichen Leistungspaket.
Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die HInterbliebenen ausbezahlt. Wer das Geld erhält, legt der Versicherungsnehmer selbst fest und kann die Begünstigten jederzeit flexibel tauschen.
Sobald Ihr Antrag bei der Hannoverschen eingegangen ist, greift im Falle eines Unfalltodes, sofort der Versicherungsschutz. Die Hinterbliebenen erhalten dann bis zu 200.000 Euro.
Sie können Ihre Ablebensversicherung - auch Risikolebensversicherung genannt - jederzeit kündigen.
... Sie innerhalb der ersten drei Jahre Ihre Versicherungssumme erhöhen möchten, ist dies ohne Gesundheitsprüfung und ohne Begründung möglich. Um wieviel? Um bis zu 20 Prozent bzw. maximal 300.000 Euro.
Ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung - im Plus- und im Exklusiv-Tarif - können Sie mit der Nachversicherungsgarantie Ihre Versicherungssumme um bis zu 20 Prozent bzw. maximal 30.000 Euro erhöhen. Dies gilt für folgende Ereignisse:
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit
- Einkommenssteigerung von mehr als 10 Prozent
- Abschluss von Ausbildung, Studium, Meisterprüfung, Promotion
- Volljährigkeit
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
- Wegfall eines Hinterbliebenenschutzes aus einer betrieblichen Altersvorsorge
- Wegfall der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als selbstständiger Handwerker
In den ersten 15 Jahren können Sie Ihre Ablebensversicherung, ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung, um bis zu 10 Jahre verlängern. Dies ist beispielsweise dann hilfreich, wenn Sie Nachwuchs erwarten oder einen Kredit für den Hausbau o.ä. aufnehmen möchten.
Sie bauen an Ihrer Immobilie, die Sie selbst nutzen werden? Dann können Sie die Versicherungssumme um bis zu 10 Prozent bzw. maximal 30.000 Euro für bis zu 9 Monate lang erhöhen. Und das ganz ohne mehr zahlen zu müssen.
Erhalten Sie als versicherte Person die Diagnose einer schweren Krankheit, die eine Lebenserwartung unter 12 Monaten bedeutet, erhalten Sie die Versicherungssumme vorzeitig. So können Sie Zusatzkosten, die zum Beispiel durch Pflegebedürftigkeit entstehen, finanziell stemmen.
Verstirbt die versicherte Person, leisten wir für jedes Kind unter 7 Jahren einmalig ein zusätzliches Kindergeld von 2.400 Euro. So können Ihre HInterbliebenen eine eventuell notwendige Betreuung und ähnliches finanziell besser stemmen.
Wird bei Ihnen als versicherte Person in der Vertragslaufzeit eine der Krebserkrankungen diagnostiziert, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, erhalten Sie sofort 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Und zwar zusätzlich, ohne Abzug von der Versicherungssumme im Todesfall. Diese Sofortleistung kann einmalig genutzt werden.
Wird bei Ihnen als versicherte Person in der Vertragslaufzeit ein Herzinfarkt oder Schlaganfall diagnostiziert, wie in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, erhalten Sie sofort 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Und zwar zusätzlich, ohne Abzug von der Versicherungssumme im Todesfall. Diese Sofortleistung kann einmalig genutzt werden.
Details & Informationen zum Download
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Ablebensversicherung - Alle Leistungen im Überblick
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Aktuelle Bedingungen und Informationen zur Risikolebensversicherung (BEDR18A)
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Steuern und Lebensversicherung - Stand 01/2021
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Informationen nach der Lebensversicherungsinformationspflichtenverordnung - Stand 01/2021
Wie lang sollte die Laufzeit der Ablebensversicherung sein?
Mit der Ablebensversicherung können Sie Ihre Liebsten bei uns 5 bis 45 Jahre lang absichern, maximal bis zu Ihrem 75. Lebensjahr. Wir empfehlen Ihnen keine pauschale Laufzeit, sondern eine individuelle Lösung, angepasst an Sie und Ihre Lebenssituation.
Haben Sie Kinder? Am besten wählen Sie die Laufzeit der Ablebensversicherung so, dass Ihr jüngstes Kind selbst im Beruf ist, wenn die Laufzeit endet.



