Sind Corona-Folgen mit versichert?

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns privat und als ganze Gesellschaft. Einige Folgen sind schon heute klar, andere werden sich erst in der Zukunft noch zeigen. Viele unserer Versicherten fragen uns, was die Pandemie für Ihren Versicherungsschutz bei der Ablebensversicherung bedeutet. Die kurze Antwort lautet: Sie sind auch rund um Corona bei uns in den besten Händen und bestens abgesichert. Die lange Antwort mit mehr Details finden Sie im folgenden Text.

Corona und unsere Ablebensversicherung

Wir zahlen, wenn die versicherte Person stirbt. Eine Impfung gegen Covid-19 oder die Infektion mit Covid-19 haben keine Auswirkungen auf die Leistungspflicht. Anders ausgedrückt: Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Todes durch einen Impfschaden von Schutzimpfungen (dazu gehören auch Covid-19 Impfungen) erbringt die Hannoversche Lebensversicherung AG die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der Ablebensversicherung, ebenso wenn sich die versicherte Person nach Vertragsabschluss mit Covid-19 infiziert und in der Folge verstirbt.  

Corona und neue Verträge

Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich als neuer Versicherungsnehmer bei uns absichern möchten. Wir sind sicher, Ihnen die bestmöglichen Leistungen zum bestmöglichen Preis zu bieten. Bei der Ablebensversicherung fragen wir schon immer grundsätzlich den Gesundheitszustand ab, um für jeden Versicherten einen individuellen Beitrag berechnen zu können. Hier kann Corona natürlich eine Rolle spielen. Wenn also bei Ihnen aufgrund einer Covid-19-Infektion eine ärztliche Behandlung erforderlich war oder nach der Covid-19-Infektion oder nach einer Impfung Folgeschäden oder Beschwerden aufgetreten sind, müssen Sie uns darüber wahrheitsgemäß informieren. Ebenso wie bei allem anderen, nach dem wir Sie im Rahmen des Antrags fragen.