PAYBACK Teilnahmebedingungen

Als Kunde der Hannoversche profitieren Sie fortan nicht nur von der Fachkompetenz des ersten Direktversicherers Deutschlands und der nachweislich exzellenten Qualität seiner Vorsorgelösungen, sondern können zusätzlich bei PAYBACK °punkten. Das freut uns doppelt! Für einen Überblick über alle wichtigen Informationen lesen Sie bitte die nachfolgenden Teilnahmebedingungen am PAYBACK Bonus°Punkteprogramm. 

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages in der Produktkategorie Ab­lebens­versicherung im Online-Antragsprozess auf www.hannoversche.at oder telefonisch unter +43 1904 2121 erhalten Sie die Möglichkeit, PAYBACK °Punkte zu sammeln. Sofern Sie in der Ab­lebens­ver­sicherung von einem Vertriebspartner betreut werden, weisen Sie Ihn auf Ihre PAYBACK Mitgliedschaft hin. Auf anderen Vertriebswegen ist es leider nicht möglich, PAYBACK °Punkte zu sammeln. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den folgenden Teilnahmebedingungen.

1. Allgemeine Bedingungen für das Sammeln von PAYBACK °Punkten bei der Hannoversche
  • Als Teilnehmer müssen Sie im Besitz einer gültigen PAYBACK Karte sein.
  • Damit Sie PAYBACK °Punkte erhalten, müssen Sie die 16-stellige PAYBACK Nummer (diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer PAYBACK Karte oder in der PAYBACK App) bei uns im Antragsprozess auf www.hannoversche.at oder in der telefonischen Beratung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Hannoversche, unseren Lotsenberater, angeben.
  • Bei Abschluss einer Ab­lebens­ver­sicherung über einen unserer Vertriebspartner, müssen Sie diesem Ihre PAYBACK Nummer bei Antragstellung mitteilen, damit Sie die begehrten PAYBACK °Punkte gutgeschrieben bekommen..
  • Wenn Sie noch kein PAYBACK Mitglied sind, aber zukünftig °Punkte sammeln möchten, können Sie sich einfach kostenlos auf www.PAYBACK.at anmelden und PAYBACK Mitglied werden.
  • Mit Angabe Ihrer PAYBACK Nummer erklären Sie sich mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden. Dazu zählt, dass Ihre zur °Punktegutschrift notwendigen Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages an PAYBACK übermittelt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.hannoversche.at/datenschutz. Bei Teilnahme durch Angabe der PAYBACK Nummer werden folgende Informationen an die PAYBACK Austria GmbH, Kärntner Straße 21-23, 1010 Wien übermittelt: Antragsdatum, Kontakt-Kanal (online, Telefon, schriftlich), PAYBACK Kundennummer, Produktbezeichnung, Auftragsnummer, Zahlbeitrag sowie die Anzahl der gutzuschreibenden PAYBACK °Punkte. Weitere Informationen zu PAYBACK finden Sie unter www.PAYBACK.at. Hinweise zum Datenschutz bei PAYBACK finden Sie unter https://www.PAYBACK.at/datenschutz/uebersicht.
  • Darüber hinaus ist diese Aktion nicht mit anderen Aktionen bzw. Gutscheinen kombinierbar (z. B. Freunde werben Freunde).

Wichtig: Ohne Eingabe der 16-stelligen PAYBACK Nummer im Antragsprozess erfolgt keine °Punktegutschrift. Eine nachträgliche Gutschrift ist leider nicht möglich.

2. Teilnahmevoraussetzungen und °Punktegutschrift

Die Gutschrift der PAYBACK °Punkte an die Kunden erfolgt umgehend durch PAYBACK im Status „gesperrte °Punkte“. Die °Punkte werden 15 Wochen nach Antragstellung (Sperrfrist) zur Einlösung freigegeben. Bei in der Zukunft liegenden Versicherungsstartpunkten beginnt die Sperrfrist mit dem tatsächlichen Versicherungsbeginn.

Im Falle von Stornierungen (Widerruf aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts, Anfechtung, ausbleibende Beitrags­zahlung­en, einvernehmliche Vertragsaufhebung nach Vertragsschluss, etc.) und Nichtannahme des Antrags, die innerhalb der Sperrfrist an PAYBACK übermittelt werden, macht PAYBACK gebuchte °Punktegutschriften in Übereinstimmung mit den Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm wieder rückgängig. 

Wichtig: Pro PAYBACK Nummer und  Kunde werden jeweils nur einmal °Punkte je Produkt vergeben, maximal werden für insgesamt vier Verträge pro Kunde °Punkte vergeben. Eine Aufteilung der °Punkte auf mehrere PAYBACK Konten ist nicht möglich. Der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag muss mindestens 5 EUR betragen, um die entsprechenden °Punkte erhalten zu können.

3. °Punktefähige Tarife, Höhe der °Punktegutschrift

Als PAYBACK Kunde erhalten Sie die nachfolgend angegebenen PAYBACK °Punkte, wenn Sie das folgende Produkt neu über unseren Antragsprozess gem. Punkt 2 dieser Teilnahmebedingungen abschließen.

  • Ab­lebens­ver­sicherung (200 PAYBACK Basis°Punkte)

Bei Abschluss anderer Tarife oder auf anderen Vertriebswegen (z.B. Papieranträge) besteht kein Anspruch auf die Gutschrift von PAYBACK °Punkten.

Bei Vertragsabschluss erhalten Sie einmalig die jeweils angegebenen Basis°Punkte. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Gutschrift von weiteren Extra°Punkten.

Extra°Punkte sind innerhalb besonderer Kampagnenphasen für PAYBACK Kunden erhältlich, wenn diese zuvor einen aktivierten Coupon bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrages in Ihrem PAYBACK Konto hinterlegt haben. Kampagnenphasen laufen nur in bestimmten, von PAYBACK definierten Zeiträumen – die Laufzeit der Coupons finden Sie auf jedem Coupon angezeigt. Aktions-Coupons erhalten Sie im Rahmen einer PAYBACK Kampagne und können diese unter www.PAYBACK.at oder in der PAYBACK App aktivieren. In diesem Fall erhalten Sie zu den Basis°Punkten zusätzliche Extra°Punkte gemäß der Ausschreibung durch PAYBACK. Jeder Coupon ist ausschließlich im jeweils zugehörigen Kampagnenzeitraum gültig.

Gutscheine sind in besonderen Aktionen möglich und werden an Sie verschickt, sobald die Sperrfrist von 15 Wochen verstrichen ist und keine Stornierungen wie unter 2. genannt vorliegen.

Ergänzung für die Zusatzkampagne in der PAYBACK App:
In Zusammenhang mit einem Produkt erhältliche PAYBACK°Punkte sind unabhängig von Aktionen und e-coupons auf 1.500 °Punkte pro Jahr beschränkt.

4. Anpassung, Beendigung

Die Hannoversche behält sich vor, die Bedingungen für die Teilnahme einschließlich der Höhe der jeweiligen °Punktegutschriften mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss PAYBACK °Punkte zu sammeln, zukünftig einzuschränken oder zu beenden.

 

Stand: 18. April 2022